Psychotherapie laut Gesetz
Psychotherapie (griech. Heilen der Seele) "...ist die nach einer allgemeinen und besonderen Ausbildung erlernte, umfassende, bewusste und geplante Behandlung von psychosozial oder auch psychosomatisch bedingten Verhaltensstörungen und Leidenszuständen mit wissenschaftlich psychotherapeutischen Methoden,...mit dem Ziel, bestehende Symptome zu mildern oder zu beseitigen, gestörte Verhaltensweisen und Einstellungen zu ändern und die Reifung, Entwicklung und Gesundung des Behandelten zu fördern."*
*vgl. Psychotherapeutengesetz (PsychThG) 1999
Wer darf Psychotherapie anbieten?
Der Begriff Psychotherapie ist in Deutschland geschützt worden. Das bedeutet, dass nicht jeder einfach so Psychotherapie anbieten darf. Achten Sie daher bei der Auswahl eines Therapeuten darauf, dass er eine der unten angegebenen Zulassungen aufweisen kann. Dies spricht in der Regel für Qualität und Professionalität. Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass Psychotherapie von folgenden Berufsgruppen ausgeübt werden darf: